AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fuchs & König Unternehmensberatung & Makler GmbH, Inhaber : Roland König

Vorbemerkung

Makleraufträge werden von uns mit Sorgfalt und in unparteiischer Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber erfüllt. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Makler verpflichtet haben. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen, so geschieht dies in Ausübung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes. Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

a) Verhandlungen können nur über uns geführt werden. Unsere Angebote sind freibleibend – Zwischenabschluss und Irrtum vorbehalten.

b) Alle Mitteilungen und Daten sind streng vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte macht schadensersatzpflichtig,

in Form einer Vertragsstrafe in Höhe der Gesamtprovision, mindestens jedoch 5000,- € (i.W. fünftausend Euro).

c) Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

d) Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem An-

bietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis kund zu tun und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

e) Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und

die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag von unserem Angebot abweicht, jedoch wirtschaftlich gleichwertig ist. Ebenso, wenn der Vertrag gemeinsam mit Dritten oder durch Dritte geschlossen wird, die mit Ihnen in fester, auf Dauer angelegter Bindung stehen.

§1 An Maklerprovision inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind zu zahlen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist :

a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen : vom Käufer und vom Verkäufer je 3,57 %.

b) Bei Projekten / Werklieferungsverträgen / GU-Generalübernehmerverträgen o.ä. von jeder Vertragsseite je 3,57 %.

c) Erbbaurechte vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet vom Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten 1,19 %.

d) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten 1,19 %.

§2 Bei gewerblichen Vermietungen und Verpachtungen, üblicherweise zahlbar vom Mieter/Pächter inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer :

a) Bei Mietverträgen, unabhängig von evtl. vereinbarter geringerer Vertragsdauer als 8 Jahren und bis 8 Jahren, beträgt die Maklerprovision 3,57 Monatsmieten.

b) Bei einer Vertragsdauer von über 8 Jahren, berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme : 3,57 %.

c) Dem Mieter eingeräumte Option(en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt : 3,57 % der Mietsumme vom Vertrags- und Optionszeitraum (maximal 10 Jahre). Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs-und Nebenkosten und Mehrwertsteuer.

§3 Die in den §§1 und 2 genannten Provisionssätze sind inkl., 19 % Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so ändern sich entsprechend die Nachkommastellen und es gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Courtagerechnung gültig ist.

§4 Bei privaten Wohnungsmietverträgen sind generell 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. als Provision fällig. Die Zahlungsverpflichtung trifft i.d.R. den Vermieter, es sei denn, dass ein Suchauftrag des Mieters vorgelegen hat und die Kriterien dafür erfüllt sind, dass der Mieter die Provision zahlt.

§5 a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrages, in Ausnahmenfällen nach unserer

Einverständniserklärung fällig und zahlbar sofort nach Rechnungserteilung.

b) Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

c) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

§6 Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

§7 a) Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit. Widrigenfalls haben wir Anspruch auf Auslagenersatz durch den Auftraggeber.

b) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt ; diese beträgt längstens 2 Jahre. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 3 Monate, anderenfalls verlängert sich der Alleinauftrag um 1 weiteres Jahr. Die Kündigung hat schriftlich mittels Einschreiben/Rückschein zu erfolgen.

§8 Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekanntzugeben.

§9 Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§10 Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

§11 Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt : z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes.

§12 Vertragswidriges Verhalten unserer Auftraggeber berechtigt uns zu Schadenersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Ohne Nachweis kann der Makler 10 % der Provision als Aufwendungsersatz geltend machen, mindestens jedoch 1000,- € (i.W. eintausend Euro), es

sei denn, der Auftraggeber weist einen niedrigeren oder der Makler einen höheren Aufwand nach.

§13 Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte : Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

§14 a) Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingunggen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

c) An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

d) Für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, gilt zwischen ihm und dem Makler der Geschäftssitz des Maklers als Erfüllungsort und Gerichtsstand als vereinbart. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: 01.06.2015

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